Atemschutz

Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 „Atemschutz“ (FwDV 7)

Laufen, geht in die Beine…

Abs. 2

Jeder „Atemschutztaugliche“ Feuerwehrangehörige hat innerhalb von 12 Monaten jeweils einmal
⇒eine Belastungsübung zum Nachweis der körperlichen Leistungsfähigkeit,
⇒eine Einsatzübung, sofern der Atemschutzgeräteträger (AGT) keinen Einsatz unter Pressluftatmer erbracht hat, und
⇒eine Unterweisung durchzuführen.

 

 

 

…rudern in die Arme!
Endlosleiter macht dann…

 

 

 

 

 

 

 

 

 

…fertig 🙂